Hinweise

Heilpraktiker*innen für Psychotherapie unterliegen der Schweigepflicht gegenüber Dritten. Jede Schweigepflichtsentbindung muss genau benennen, gegenüber welcher Person oder Behörde die Therapeutin entbunden ist. Von der Schweigepflicht darf nur die betroffene Klientin oder der gesetzliche Vormund/Betreuer entbinden. Die Inhalte der Gespräche unterliegen der absoluten Vertraulichkeit.​

Heilpraktiker*innen für Psychotherapie dürfen weder verschreibungspflichtige Medikamente verordnen, frei verkäufliche Arzneimittel empfehlen noch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen.​

Die Psychotherapie kann keine ärztliche bzw. medizinische Behandlung und körperliche Untersuchung durch eine Ärztin oder Heilpraktikerin ersetzen. Bei diesbezüglichen Beschwerden ist die Patientin aufgefordert, sich in die Behandlung einer Ärztin zu begeben. Die Psychotherapie kann nur begleitend und unterstützend erfolgen.


(In diesem Text verwende ich wegen der besseren Lesbarkeit die weibliche Form. Damit ist jedes Geschlecht mit einbezogen.)